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ALL - Energie - Licht

 

Die gesamte Menschheit steht vor der Herausforderung, gemeinsam und generationsübergreifend in Harmonie mit Allem Lösungen zu finden und in die Tat umzusetzen. Alle sind eingeladen, bewusst dabei mitzuwirken.

Eine dieser Herausforderungen ist der Bedarf an Energie. Da die gesamte Menschheit die Erde als Geschenk erhalten hat, sind wir aufgerufen, dieses Geschenk wertzuschätzen und für unsere Kinder und Kindeskinder zu bewahren. Energie gehört zu diesen Geschenken und ist frei und sollte für alle frei sein. Das All beinhaltet die Möglichkeit, den weltweiten Bedarf an Energie zu decken.

Bei dem ständig zitierten Begriff „Erneuerbare Energie“ – auch im Zusammenhang mit Windkraftanlagen - stellt sich die Frage, was ist an Energie erneuerbar? Alles ist Energie und Wandel.

Sind die Bedenken gegenüber Windkraftanlagen, sind die Auswirkungen von Windkraftanlagen bekannt? Wie nachfolgend ausgeführt wird, sind durch Windkraftanlagen das Leben, die Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet.



Auswirkungen von Windkraftanlagen

·        Verunstaltung des Landschaftsbildes:
- Rückgang des internationalen Tourismus
- dadurch  hohe finanzielle Einbußen in der Region
- dadurch weniger Steuereinnahmen

·    Eingriffe in die Natur – anhaltende Störung des ökologischen Gleichgewichts, dadurch folgenreiche Auswirkungen auf die Lebensgrundlage des Menschen:

- Beeinflussung des Kleinklimas und damit auch des Klimas
- Lichtverschmutzung durch blinkende Positionslampen
- Auswirkung auf die Bodenverhältnisse und den Wasserhaushalt
  des Bodens durch die bis 20 m tiefen Fundamente


- Vernichtung von 5,3 Milliarden Fluginsekten einschließlich Bienen
  pro Tag
in der warmen Jahreszeit
  (Quelle: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt DLR),
  das bedeutet, dass jährlich rund 24.000 Milliarden Insekten
  in Deutschland Rotoren durchfliegen, von denen rund 5 Prozent
  getötet werden, das sind jährlich etwa 1.200.000.000 –
  1.200 Milliarden Fluginsekten
  (Quelle: DLR-Institut  für Technische Thermodynamik, 2018)

  Dadurch auch fehlende Bestäubungsmöglichkeiten in
  der Landwirtschaft mit den Auswirkungen für die Ernährung
  der Menschheit, sowie fehlende Nahrungsgrundlage für Vögel

 

   

   


- Vernichtung von mehr als 3000  unter Artenschutz
  gestellten Fledermäusen jährlich
  (Quelle: Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamts für Umwelt
  Brandenburg, 2016)


- Vernichtung von 100.000 bis 600.000 Vögeln jährlich
  (Schätzungen von Umweltverbänden)

 

 



- Offshore-Windkraftanlagen: Gefährdung der Meeresfauna
  und -flora  durch Schall, Infraschall, Vibration und blinkende
  Positionslampen, das heißt auch Gefährdung der Populationen
  von Vögeln, Fischen und Meeressäugetieren

 

Im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung können u.a. Tatbestände wie das vorsätzliche oder fahrlässige Töten unter Schutz gestellter Tiere wie beispielsweise von Bienen, Schmetterlingen, Vögeln oder Fledermäusen strafrechtlich verfolgt werden. Dieser Tatbestand kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldbußen bis zu 65.000 Euro je nach Bundesland geahndet werden.

Wer wird hier zur Rechenschaft gezogen? Die Betreiber von Windkraftanlagen? Die Verpächter der Grundstücke? Die Gemeindeverwaltung, die Flächen für Windkraftanlagen ausweist und/oder Genehmigungen erteilt? Die Landespolitik, die die Windenergie ausbauen will? Die Bundespolitik, die die Weichen stellt? Wer handelt hier nach seinem Gefühl und nach seinem Gewissen verantwortlich unseren Kindern und Kindeskindern gegenüber?

 

 

·        Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch:
- Infraschall
- Vibration
- Lichtverschmutzung
- Schattenwurf
- Gefühlte „Bedrohung“

·   Schäden während der Installation, des Betriebs und
   durch Naturereignisse:
- Fallende und abgeschleuderte Eisbrocken
- Wegfliegende Rotorblätter
- Umstürzende Windräder
- Wertverlust von Wohnimmobilien bis zur Unverkäuflichkeit

·    Rückbau und Recycling nach Betriebseinstellung:
- Kosten pro Megawatt 30.000 Euro
  (Quelle: Bundesverband Windenergie)
- Fundament Stahlbeton bis 20 m Tiefe, bis 3.000 Tonnen Gewicht
- Turm Stahlbeton bis 150 Meter Höhe, bis 2.800 Tonnen Gewicht
- Rotorblatt: Länge bis 70 Meter, bis 10 Tonnen Gewicht,
  Verbundwerkstoffe (Glasfasern, Kohlefasern, Kunstharze) notwendig
  Diamantsägen zur Trennung,
  Entsorgung in Verbrennungsanlagen – Emissionen?

·   Effizienz:
- Die effektive Leistung von Windkraftanlagen entspricht
   im Bundesdurchschnitt 15 Prozent der installierten Nennleistung,
   in Baden-Württemberg nur 5 Prozent. Die Nennleistung ist für
   eine  Nennwindgeschwindigkeit von 12 m/s   ausgelegt; bei
   halber Windgeschwindigkeit entsteht nur ein Achtel derNennleistung.

    

Laut Artikel 64 des Grundgesetzes müssen Kanzler und Minister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den Amtseid leisten. Artikel 56, der die Vereidigung durch den Bundespräsidenten vorsieht, legt den Wortlaut fest: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Freie Entscheidung ist: "So wahr mir Gott helfe".

Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung sowie der Schäden, die durch Windkraftanlagen entstehen, ist der Schaden für Natur, Mensch und Tier durch Abbau der vorhandenen Windkraftanlagen abzuwenden. Die Konsequenz ist, Abbau der vorhandenen und keine neuen Windkraftanlagen mehr.
 

ALL – Energie kann Allem dienen und ist frei.

     

  

  

Fotos: NASA (1), Pixabay (5)

 
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